Holzbehandlung für Exporteure nach IPPC / ISPM 15

Fachgerechte Holzbehandlung nach IPPC / ISPM 15 für den Export

Holzverpackungen und Holz, welches für den Export vorgesehen ist, wird von uns gemäß ISPM 15 und IPPC behandelt und zertifiziert. Dies gilt auch für ISPM 15 Paletten.

Was Sie als Exporteur wissen sollten:
Die ISMP 15 Regeln gelten für Kisten, Verschläge, Paletten, Stauholz, Transportschlitten und alle Holzverpackungen, mit mindestens sechs Millimeter Vollholz.
Behandelten Produkte erhalten das IPPC-Logo mit der Ähre, eine Länderkennung, die eindeutige Registriernummer und eine Kurzbeschreibung der Art der Behandlung.

Die entsprechende Hitzebehandlung reduziert die Restfeuchte auf ein Minimum und verringert so zuverlässig das Risiko von Schimmelbildung. Ein sicherer Transport im Container oder Lastzug ist so gewährleistet. Die Hitzebehandlung schützt dadurch auch Ihre wertvollen Holzprodukte vor Feuchtigkeitsschäden.

Siegel Holz Saegewerk Kuehler

Unser Betrieb erfüllt die Anforderungen zur Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle für Bauholz mit rechteckigem Querschnitt der Festigkeitsklasse C24 nach EN 14081-1:2005 + A1:2011